Norm
ABGB §1266Rechtssatz
Enthält eine auf die Scheidungsgründe der §§ 50 bis 55 EheG gestütztes Ehescheidungsurteil gemäß § 61 Abs 2 EheG einen Ausspruch, daß den Kläger ein Verschulden trifft, dann ist dieser für die Frage der Aufhebung der Ehepakte beachtlich.Enthält eine auf die Scheidungsgründe der Paragraphen 50 bis 55 EheG gestütztes Ehescheidungsurteil gemäß Paragraph 61, Absatz 2, EheG einen Ausspruch, daß den Kläger ein Verschulden trifft, dann ist dieser für die Frage der Aufhebung der Ehepakte beachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025590Dokumentnummer
JJR_19580702_OGH0002_0020OB00247_5800000_001