Norm
ABGB §1090 IcRechtssatz
Rechtlich ist es unmöglich, fremden Grund in Benützung zu nehmen und die Bezahlung eines Entgeltes mit dem Hinweis darauf abzulehnen, daß die Benützung ohne Rechtstitel geschehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025037Dokumentnummer
JJR_19580703_OGH0002_0030OB00209_5800000_001