Norm
EO §42 BRechtssatz
Die Aufschiebung einer Exekution gemäß § 353 EO ist grundsätzlich möglich. Die Exekution ist erst beendet, wenn die urteilsmässig auferlegte Leistung tatsächlich erbracht ist.Die Aufschiebung einer Exekution gemäß Paragraph 353, EO ist grundsätzlich möglich. Die Exekution ist erst beendet, wenn die urteilsmässig auferlegte Leistung tatsächlich erbracht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0001669Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012