Norm
UWG §1 ARechtssatz
Die Bestimmungen des UWG treten zu dem in anderen Formalgesetzen gewährten Rechtsschutz hinzu. Soweit daher nicht das formale Sonderrecht (also Patentrecht, Markenrecht und Musterschutzrecht) die Anwendung dieser ergänzenden Vorschriften ausdrücklich oder stillschweigend ausschließt, ist die Anwendung des UWG zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0077411Dokumentnummer
JJR_19580902_OGH0002_0010OB00153_5800000_001