Norm
StPO §285 Abs6Rechtssatz
Der OGH geht bei Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde als nicht ausgeführt (§ 4 Z 1 und § 1 Z 2 des Gesetzes vom 31.12.1877, RGBl 1878/3) hinsichtlich der gleichzeitig erhobenen Berufung analog dem § 2 des oben bezeichneten Gesetzes vor, indem er die Akten dem OLG zur Erledigung der Berufung übermittelt.Der OGH geht bei Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde als nicht ausgeführt (Paragraph 4, Ziffer eins und Paragraph eins, Ziffer 2, des Gesetzes vom 31.12.1877, RGBl 1878/3) hinsichtlich der gleichzeitig erhobenen Berufung analog dem Paragraph 2, des oben bezeichneten Gesetzes vor, indem er die Akten dem OLG zur Erledigung der Berufung übermittelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0100240Dokumentnummer
JJR_19580909_OGH0002_0080OS00305_5800000_001