Auch; Beisatz: Ein in einem Fangeisen festgehaltener Hund erfüllt die Voraussetzungen des § 69 Abs 1 stmk JagdG nicht, noch dazu wenn der Jagdberechtigte oder beeidete Jäger nicht das Verhalten des Hundes unmittelbar zuvor beobachtet hat. (T2) = EvBl 1982/83 S 297