Norm
ABGB §471 5Rechtssatz
Wenn laut Urteil die Rückgabe von Maschinen nur Zug um Zug gegen Bezahlung eines Geldbetrages ( Kaufpreis ) stattzufinden hat, so ist der Beklagte nicht verpflichtet, für die Zeit bis zur Zahlungsbereitschaft des Klägers ein Benützungsentgelt in Form eines Pachtzinses zu entrichten, weil die Zurückbehaltung nicht rechtswidrig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015226Dokumentnummer
JJR_19580917_OGH0002_0020OB00250_5800000_001