RS OGH 2025/8/26 5Ob256/58 (5Ob257/58); 7Ob294/01p; 10Ob6/07s; 1Ob8/07v; 5Ob212/21v; 9Ob67/25f

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Veröffentlicht am 17.09.1958
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Rechtssatz

Die bloße, nicht näher konkretisierte Behauptung, die begehrte Feststellung wirke über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus, genügt nicht für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039528

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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