Norm
KFG 1955 §88 Abs1 Satz3Rechtssatz
Daß das Schleppseil weder durch aufgesetzte Lappen noch sonst gut sichtbar gemacht wurde, kann nicht durch die Beiziehung eines Einweisers wettgemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0065433Dokumentnummer
JJR_19580918_OGH0002_0020OB00214_5800000_001