Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Wenn anstatt der getöteten Ehegattin nunmehr die Tochter im väterlichen Geschäft als Verkäuferin tätig ist, so ist dem Schadenersatzanspruch des überlebenden Ehegatten gegen den am Tode seiner Frau Schuldtragenden nicht der kollektivvertragliche Lohn einer Verkäuferin zu Grunde zu legen, sondern nur das, was er der Tochter tatsächlich leistet (Bekleidung, Wohnung, Kost, Taschengeld).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0031923Dokumentnummer
JJR_19580918_OGH0002_0020OB00282_5800000_002