Norm
AußStrG §178Rechtssatz
Ein mit dem Erblasser geschlossener Vertrag unter Lebenden bildet keine taugliche Grundlage für die Ausstellung einer Amtsbestätigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0008400Im RIS seit
24.09.1958Zuletzt aktualisiert am
30.01.2024