Norm
ABGB §142 CdRechtssatz
Die Einflußnahme auf die Berufswahl gemäß § 148 ABGB steht dem Vater auch zu, wenn der Minderjährige durch Entscheidung nach § 142 ABGB der Mutter in Pflege und Erziehung überwiesen, diese daher allein erziehungsberechtigt ist, weil die Berufswahl über die Erziehung hinausgeht. Sie läßt sich von dieser aber zumindest in der Regel auch nicht trennen, so daß bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern das Gericht zu entscheiden hat. Dabei kommt es auf das Wohl des Kindes ebenso an, wie wenn dieses nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres selbst zu seiner Berufswahl Stellung nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0047825Dokumentnummer
JJR_19581001_OGH0002_0060OB00242_5800000_001