Rechtssatz
Die bloße Fühlungsnahme des Wohnungseigentümers mit einem Realitätenbüro ohne Erteilung des Verkaufsauftrages reicht nicht aus, um vom Wiederkaufsrecht Gebrauch machen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0038345Dokumentnummer
JJR_19581015_OGH0002_0010OB00406_5800000_001