Norm
ABGB §372 IbRechtssatz
Ist die mit der Eigentumseinverleibung verbundene Rechtsvermutung eines gültigen Titels widerlegt, kann der Naturalbesitzer vom Tabularbesitzer auch nicht unter Heranziehung der Bestimmungen über die publizianische Klage ( §§ 372 ff ) verdrängt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0012059Dokumentnummer
JJR_19581217_OGH0002_0060OB00323_5800000_001