RS OGH 2011/10/12 2Ob341/58, 5Ob262/67, 8Ob608/78, 6Ob758/80, 2Ob633/86, 4Ob588/89, 2Ob525/95, 1Ob14

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Veröffentlicht am 17.12.1958
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Rechtssatz

Der Intervenient, dem nicht die Stellung eines Streitgenossen zukommt, kann nur innerhalb der Hauptpartei offenstehenden Frist ein Rechtsmittel erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0035509

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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