Rechtssatz
Der Intervenient, dem nicht die Stellung eines Streitgenossen zukommt, kann nur innerhalb der Hauptpartei offenstehenden Frist ein Rechtsmittel erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0035509Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013