Norm
ABGB §91 C5Rechtssatz
Der Ehegattin kann nicht zugemutet werden, sich den Unterhalt durch eine kärgliche, kleinlich reglementierte Naturalverpflegung unter entwürdigenden Umstände gewähren zu lassen; sie hat in einem solchen Fall Anspruch auf Zuerkennung einer Geldrente.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0047154Dokumentnummer
JJR_19581217_OGH0002_0060OB00225_5800000_001