Norm
Geo §60 Abs1Rechtssatz
Seit der Aufhebung der Absätze 2 und 3 des § 60 Geo durch den Verfassungsgerichtshof ist § 89 Abs 2 GOG derzeit nicht anwendbar und die Einbringung eines Rechtsmittels auf telegraphischem Wege nicht möglich.Seit der Aufhebung der Absätze 2 und 3 des Paragraph 60, Geo durch den Verfassungsgerichtshof ist Paragraph 89, Absatz 2, GOG derzeit nicht anwendbar und die Einbringung eines Rechtsmittels auf telegraphischem Wege nicht möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0109923Dokumentnummer
JJR_19590111_OGH0002_0020OB00124_5900000_001