RS OGH 1959/1/14 1Ob473/58

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Veröffentlicht am 14.01.1959
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Norm

ABGB §783

Rechtssatz

In allen Fällen, wo einem Noterben der gebührende Pflichtteil gar nicht oder nicht vollständig ausgemessen worden ist, bleibt es den eingesetzten Erben unbenommen, zur Zahlung im Wege des Rückgriffes auch den Substitutionslegatar heranzuziehen und bei ihm den Ersatz dessen zu holen, was auf diesen als Beitragsleistung zur Pflichtteilserfüllung entfällt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 473/58
    Entscheidungstext OGH 14.01.1959 1 Ob 473/58
    Veröff: NZ 1960,59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015398

Dokumentnummer

JJR_19590114_OGH0002_0010OB00473_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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