Norm
ABGB §783Rechtssatz
In allen Fällen, wo einem Noterben der gebührende Pflichtteil gar nicht oder nicht vollständig ausgemessen worden ist, bleibt es den eingesetzten Erben unbenommen, zur Zahlung im Wege des Rückgriffes auch den Substitutionslegatar heranzuziehen und bei ihm den Ersatz dessen zu holen, was auf diesen als Beitragsleistung zur Pflichtteilserfüllung entfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015398Dokumentnummer
JJR_19590114_OGH0002_0010OB00473_5800000_001