Norm
ABGB §869Rechtssatz
Unwirksamkeit eines Gutsübergabsvertrages, bei dem der Übernahmspreis mit "dem gerichtlichen Schätzwert oder einem zu vereinbarenden Übergabspreis" festgesetzt wurde ( unbeschadet der bücherlichen Wirkungen seiner Eintragung bis zu deren Löschung auf Grund Streiturteiles ). Vgl. aber E.v. 24.Oktober 1956, 1Ob 70/56.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0014740Dokumentnummer
JJR_19590121_OGH0002_0060OB00348_5800000_001