RS OGH 1959/1/22 Bkd101/58, Bkd30/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1959
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Norm

DSt 1872 §17 Abs1

Rechtssatz

Es kann nicht Sache des Disziplinarverfahrens sein, zu prüfen, ob die strafgerichtliche Untersuchung zu Recht eingeleitet wurde. Die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist zu beschließen, wenn besondere Umstände diese Maßregel der Vorsicht zum Schutze der Klienten und zur Verhinderung der Fortsetzung des beanständeten Vorgehens dringend geboten erscheinen lassen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 101/58
    Entscheidungstext OGH 22.01.1959 Bkd 101/58
  • Bkd 30/60
    Entscheidungstext OGH 21.04.1960 Bkd 30/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0055351

Dokumentnummer

JJR_19590122_OGH0002_000BKD00101_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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