Norm
StGB §81 Z2 B3Rechtssatz
Eine Tätigkeit im Sinne des § 337 lit b StG (nunmehr § 81 Z 2 StGB) steht jemanden auch bevor, wenn man, ohne hiezu verpflichtet oder auch nur berechtigt zu sein, gewillt ist, sie vorzunehmen.Eine Tätigkeit im Sinne des Paragraph 337, Litera b, StG (nunmehr Paragraph 81, Ziffer 2, StGB) steht jemanden auch bevor, wenn man, ohne hiezu verpflichtet oder auch nur berechtigt zu sein, gewillt ist, sie vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0092491Dokumentnummer
JJR_19590128_OGH0002_0090OS00268_5800000_002