Norm
EO §378 ARechtssatz
Zur Sicherung des Anspruches auf Erfüllung eines von einer behördlichen Genehmigung abhängigen Vertrages kann unter den sonstigen Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung bewilligt werden (vgl SZ 28/204; JBl 1958,469).Zur Sicherung des Anspruches auf Erfüllung eines von einer behördlichen Genehmigung abhängigen Vertrages kann unter den sonstigen Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung bewilligt werden vergleiche SZ 28/204; JBl 1958,469).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0004923Dokumentnummer
JJR_19590206_OGH0002_0030OB00536_5800000_002