RS OGH 1959/2/23 3Ob45/59

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Veröffentlicht am 23.02.1959
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Norm

EheG §55 e2

Rechtssatz

Für die Frage der sittlichen Rechtfertigung der Aufrechterhaltung einer Ehe im Sinne des § 55 EheG sind nicht Tatsachen, die vor der Eheschließung liegen, maßgebend, sondern nur Umstände, die sich während der Ehe ereignet haben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 45/59
    Entscheidungstext OGH 23.02.1959 3 Ob 45/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0057064

Dokumentnummer

JJR_19590223_OGH0002_0030OB00045_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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