RS OGH 1959/2/25 1Ob3/59

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Veröffentlicht am 25.02.1959
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Norm

ABGB §914 IIId
ABGB §1097

Rechtssatz

Die vom Mieter einer bombengeschädigten Wohnung übernommene Wiederaufbaupflicht kann nicht dahin ausgelegt werden, daß der Mieter auch andere Wohnungen, deren Wiederherstellung Voraussetzung für die Wiederherstellung seiner Wohnung ist, wiederherstellen lassen muß.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 3/59
    Entscheidungstext OGH 25.02.1959 1 Ob 3/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025182

Dokumentnummer

JJR_19590225_OGH0002_0010OB00003_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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