Norm
JN §111 Abs1Rechtssatz
Der Umstand, daß die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter sind, rechtfertigt im allgemeinen noch nicht eine Verfügung nach § 111 JN, weil dies nach Scheidung der Ehe sehr häufig der Fall ist, der Gesetzgeber aber dessenungeachtet hiefür keine Sonderregelung normiert hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0047084Dokumentnummer
JJR_19590225_OGH0002_0060OB00041_5900000_001