Norm
EO §381 Z2 DRechtssatz
Der abgesonderte Wohnort kann außerhalb eines Ehescheidungsstreites nur unter den Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO bewilligt werden. Sie liegen - mögen auch zwei zehnjährige Töchter vorhanden sein - nicht vor, wenn die Ehegattin den Mann einmal am Morgen in der ehelichen Wohnung zusammen mit zwei fremden, mangelhaft bekleideten Frauenspersonen angetroffen hat.Der abgesonderte Wohnort kann außerhalb eines Ehescheidungsstreites nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 381, Ziffer 2, EO bewilligt werden. Sie liegen - mögen auch zwei zehnjährige Töchter vorhanden sein - nicht vor, wenn die Ehegattin den Mann einmal am Morgen in der ehelichen Wohnung zusammen mit zwei fremden, mangelhaft bekleideten Frauenspersonen angetroffen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005326Dokumentnummer
JJR_19590225_OGH0002_0010OB00022_5900000_001