Norm
ABGB §1007Rechtssatz
Die Vereinbarung in einem Pachtvertrag, daß der Pachtzins für eine im gemeinsamen Eigentum zweiter Ehegatten stehenden Liegenschaft zuhanden der allein empfangsberechtigten Ehefrau zu bezahlen sei, stellt keine Abtretung der dem Ehemann zustehenden Hälfte des Pachtzinses an die Ehefrau, sondern lediglich ein Inkassomandat dar, welche einer Exekutionsführung auf den Pachtzinsanteil des Ehemannes durch Dritte nicht entgegensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025311Dokumentnummer
JJR_19590311_OGH0002_0060OB00077_5900000_001