Rechtssatz
Die Behauptung eines nicht vorhandenen Schuldzusammenhanges steht der Zuerkennung des auch ohne diesen Schuldzusammenhang zustehenden Schadenersatzes nicht entgegen. Kein anderer Rechtsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0041012Dokumentnummer
JJR_19590318_OGH0002_0060OB00051_5900000_002