Norm
ABGB §1295 Abs2 Ia7Rechtssatz
Das Begehren, dass der betreibende Gläubiger von einem Exekutionstitel keinen Gebrauch mache, ist dann berechtigt, wenn die Geltendmachung des Exekutionstitels rechtswidrig wäre; dies ist dann der Fall, wenn in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise in der Absicht, den Verpflichteten zu schädigen, von dem Exekutionstitel Gebrauch gemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001118Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016