Norm
ABGB §923Rechtssatz
War dem Verkäufer bei Bestellung der Maschine bekannt, daß sie der Käufer zu einem Zwecke kaufe, für den sie nicht geeignet ist, so haftet er gemäß § 923 ABGB, wenn er den Käufer nicht aufklärt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0018526Dokumentnummer
JJR_19590325_OGH0002_0010OB00093_5900000_001