Norm
ABGB §142Rechtssatz
Wenn die Vorinstanzen als Voraussetzung einer Verfügung des inländischen Pflegschaftsgerichtes (bezüglich minderjähriger deutscher Staatsangehöriger, die sich mit ihrem ehelichen Vater - dieser ist deutscher Staatsbürger - in der DDR aufhalten) den Aufenthalt des pflegebefohlenen Ausländers im Inlande erachtet haben, dann ist ein Widerspruch dieser Ansicht mit der Regelung des § 14 derWenn die Vorinstanzen als Voraussetzung einer Verfügung des inländischen Pflegschaftsgerichtes (bezüglich minderjähriger deutscher Staatsangehöriger, die sich mit ihrem ehelichen Vater - dieser ist deutscher Staatsbürger - in der DDR aufhalten) den Aufenthalt des pflegebefohlenen Ausländers im Inlande erachtet haben, dann ist ein Widerspruch dieser Ansicht mit der Regelung des Paragraph 14, der
4. DVEheG nicht zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0086674Dokumentnummer
JJR_19590325_OGH0002_0020OB00138_5900000_001