Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Wer für die Benützung eines Hauses eine Entschädigung zu leisten hat, kann vom Eigentümer Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit ohne sie das Haus nicht benützbar oder doch das geschuldete Entgelt nicht angemessen gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025101Dokumentnummer
JJR_19590401_OGH0002_0030OB00085_5900000_001