RS OGH 1959/4/8 2Ob23/59

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Veröffentlicht am 08.04.1959
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Norm

ASVG §333 Abs4 Z2

Rechtssatz

Es besteht kein Haftungsausschluß nach § 899 Abs 2 RVO, wenn sich der Unfall bei der Fahrt mit dem Feuerwehrauto anläßlich einer Ehrenzeichenverleihung an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ereignet hat; dabei lag ja kein Feuerwehreinsatz in einem Katastrophenfalle oder auch nur ein Einsatz bei Feuerwehrübungen vor.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 23/59
    Entscheidungstext OGH 08.04.1959 2 Ob 23/59
    Veröff: ZVR 1959/269 S 235

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0085404

Dokumentnummer

JJR_19590408_OGH0002_0020OB00023_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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