Norm
ASVG §333 Abs4 Z2Rechtssatz
Es besteht kein Haftungsausschluß nach § 899 Abs 2 RVO, wenn sich der Unfall bei der Fahrt mit dem Feuerwehrauto anläßlich einer Ehrenzeichenverleihung an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ereignet hat; dabei lag ja kein Feuerwehreinsatz in einem Katastrophenfalle oder auch nur ein Einsatz bei Feuerwehrübungen vor.Es besteht kein Haftungsausschluß nach Paragraph 899, Absatz 2, RVO, wenn sich der Unfall bei der Fahrt mit dem Feuerwehrauto anläßlich einer Ehrenzeichenverleihung an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ereignet hat; dabei lag ja kein Feuerwehreinsatz in einem Katastrophenfalle oder auch nur ein Einsatz bei Feuerwehrübungen vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0085404Dokumentnummer
JJR_19590408_OGH0002_0020OB00023_5900000_001