Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Haftung des Handelsagenten gegenüber dem Geschäftsherrn, wenn die im Namen des Geschäftsherrn getätigten Aufträge wegen Irreführung der Kunden durch den Subvertreter des Handelsagenten vom Geschäftsherrn und den Kunden einvernehmlich storniert wurden und der Geschäftsherr die vom Subvertreter einbehaltenen Anzahlungen den Kunden zurückzahlte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0029433Dokumentnummer
JJR_19590421_OGH0002_0030OB00095_5900000_001