RS OGH 1959/4/21 3Ob95/59

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Veröffentlicht am 21.04.1959
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Norm

ABGB §870 CIII
ABGB §1010
HVG §2 Abs2

Rechtssatz

Haftung des Handelsagenten gegenüber dem Geschäftsherrn, wenn die im Namen des Geschäftsherrn getätigten Aufträge wegen Irreführung der Kunden durch den Subvertreter des Handelsagenten vom Geschäftsherrn und den Kunden einvernehmlich storniert wurden und der Geschäftsherr die vom Subvertreter einbehaltenen Anzahlungen den Kunden zurückzahlte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 95/59
    Entscheidungstext OGH 21.04.1959 3 Ob 95/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0029433

Dokumentnummer

JJR_19590421_OGH0002_0030OB00095_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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