Norm
StPO §79 Abs1Rechtssatz
Die Vorladung des im Ausland befindlichen Angeklagten zur Hauptverhandlung mittels vom Gerichtsdolmetsch ohne gerichtlichen Auftrag übersetzter und mit internationalem Rückschein versehener Vorladung widerspricht dem Grundsatz, daß alle Vorladungen vom Gericht ausgehen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0096954Dokumentnummer
JJR_19590421_OGH0002_0080OS00133_5900000_001