Rechtssatz
Das AHG ist auf Schädigung infolge einer angeblich ungerechtfertigten gerichtlichen Haft auch dann nicht anwendbar, wenn es bei der Verurteilung geblieben ist und der Kläger daher keine Möglichkeit hatte, Ansprüche wegen ungerechtfertigter Verurteilung geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0049975Dokumentnummer
JJR_19590422_OGH0002_0010OB00084_5900000_001