Norm
ABGB §812 HRechtssatz
Ein Nachlaßgläubiger, dem die Separation bewilligt wurde, kann nicht nachträglich die zu Gunsten eines anderen Nachlaßgläubigers bewilligte Separation bekämpfen, wenn er nicht sofort nach Bewilligung dieser zweiten Separation dagegen Rekurs erhebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015558Dokumentnummer
JJR_19590506_OGH0002_0010OB00383_5800000_002