RS OGH 1963/5/14 5Ob212/59, 8Ob138/63 (8Ob139/63)

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Veröffentlicht am 06.05.1959
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Rechtssatz

Ein im Inland nicht vollstreckbares ausländisches Urteil kann auch nicht die Grundlage für die urteilsmäßige Verpflichtung zur Erfüllung des im ausländischen Urteil zuerkannten, im Exekutionsweg nicht durchsetzbaren Anspruches bilden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0002333

Dokumentnummer

JJR_19590506_OGH0002_0050OB00212_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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