RS OGH 1959/5/13 1Nd41/59, 1Nd42/59

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Veröffentlicht am 13.05.1959
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Norm

AHG §9 Abs4

Rechtssatz

Delegierung für die Erledigung eines vor Klagsanbringung gestellten Enthebungsantrages des gerichtlich bestellten Armenvertreters wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der anzubringenden Amtshaftungsklage (die auf ein Verschulden des über diesen Antrag als Rechtsmittelinstanz zur Entscheidung berufenen OLG gestützt wird).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0050135

Dokumentnummer

JJR_19590513_OGH0002_0010ND00041_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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