RS OGH 1983/2/3 3Ob129/59, 6Ob10/82

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Veröffentlicht am 13.05.1959
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Rechtssatz

Gegen einen Beschluß nach § 45 GmbHG steht auch einem kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer allein ein Rekursrecht zu.Gegen einen Beschluß nach Paragraph 45, GmbHG steht auch einem kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer allein ein Rekursrecht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0006930

Dokumentnummer

JJR_19590513_OGH0002_0030OB00129_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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