Norm
AußStrG §9 J3Rechtssatz
Gegen einen Beschluß nach § 45 GmbHG steht auch einem kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer allein ein Rekursrecht zu.Gegen einen Beschluß nach Paragraph 45, GmbHG steht auch einem kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer allein ein Rekursrecht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0006930Dokumentnummer
JJR_19590513_OGH0002_0030OB00129_5900000_001