Norm
ABGB §685Rechtssatz
Forderungen gehören nicht zu den im § 685 ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des § 685 ABGB.Forderungen gehören nicht zu den im Paragraph 685, ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des Paragraph 685, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0015316Dokumentnummer
JJR_19590520_OGH0002_0050OB00243_5900000_001