RS OGH 1959/5/26 3Ob58/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1959
beobachten
merken

Norm

ABGB §1425 VC

Rechtssatz

Begehrt der Hypothekargläubiger vom Hypothekarschuldner die Bezahlung der Pfandrechtsschuld, so kann der Hypothekarschuldner nicht mit schuldbefreiender Wirkung den Schuldbetrag gerichtlich erlegen, wenn sich ein Dritter dem Hypothekarschuldner gegenüber zur Lastenfreistellung verpflichtete und der Hypothekarschuldner einen dem Dritten gebührenden, entsprechenden Betrag zur Sicherstellung der Lastenfreistellung zurückbehalten hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 58/59
    Entscheidungstext OGH 26.05.1959 3 Ob 58/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0033620

Dokumentnummer

JJR_19590526_OGH0002_0030OB00058_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten