Norm
ABGB §1425 VCRechtssatz
Begehrt der Hypothekargläubiger vom Hypothekarschuldner die Bezahlung der Pfandrechtsschuld, so kann der Hypothekarschuldner nicht mit schuldbefreiender Wirkung den Schuldbetrag gerichtlich erlegen, wenn sich ein Dritter dem Hypothekarschuldner gegenüber zur Lastenfreistellung verpflichtete und der Hypothekarschuldner einen dem Dritten gebührenden, entsprechenden Betrag zur Sicherstellung der Lastenfreistellung zurückbehalten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0033620Dokumentnummer
JJR_19590526_OGH0002_0030OB00058_5900000_001