Norm
ABGB §367 CRechtssatz
Wer einen gestohlenen Kraftwagen als Gebrauchtwagen ohne Kraftfahrzeugbrief ( Typenschein ) von einem im Ausland ansässigen Autohändler kauft, erwirbt nicht Eigentum, wenn auf den Kaufvertrag österreichisches Recht anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0011971Dokumentnummer
JJR_19590527_OGH0002_0030OB00113_5900000_002