RS OGH 1959/5/27 5Ob226/59

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Veröffentlicht am 27.05.1959
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Norm

ABGB §1035 ff

Rechtssatz

Eine Entschädigung für Verdienstentgang steht dem Geschäftsführer ohne Auftrag zu. Voraussetzung ist aber, daß der Geschäftsführer nachweist, der mit seiner Mühewaltung verbundene Zeitverlust habe die Versäumung einer anderen Erwerbstätigkeit nach sich gezogen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 226/59
    Entscheidungstext OGH 27.05.1959 5 Ob 226/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025158

Dokumentnummer

JJR_19590527_OGH0002_0050OB00226_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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