Norm
ABGB §1035 ffRechtssatz
Eine Entschädigung für Verdienstentgang steht dem Geschäftsführer ohne Auftrag zu. Voraussetzung ist aber, daß der Geschäftsführer nachweist, der mit seiner Mühewaltung verbundene Zeitverlust habe die Versäumung einer anderen Erwerbstätigkeit nach sich gezogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025158Dokumentnummer
JJR_19590527_OGH0002_0050OB00226_5900000_002