Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Wer an abgestellten Fahrzeugen nur unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte vorbeifahren kann, darf nicht aus der Tatsache eines vor ihm fahrenden Fahrzeuges auf die gefahrlose Benützbarkeit der linken Fahrbahnhälfte schließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0074210Dokumentnummer
JJR_19590529_OGH0002_0020OB00382_5800000_001