Norm
DSt 1872 §50aRechtssatz
In der Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu erblicken. § 427 StPO ist analog anzuwenden.In der Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu erblicken. Paragraph 427, StPO ist analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0055730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2019