RS OGH 1959/6/10 6Ob162/59

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Veröffentlicht am 10.06.1959
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Norm

ABGB §1098 Id

Rechtssatz

Auch ein Untermieter kann mit Zustimmung des Hauptmieters den Gebrauch der in Unterbestand genommenen Sache an einen Dritten gegen Entgelt weitergeben und dadurch seinerseits ein Bestandverhältnis begründen, da dieses lediglich ein Verfügungsrecht des Bestandgebers über den Gebrauch der Sache voraussetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024713

Dokumentnummer

JJR_19590610_OGH0002_0060OB00162_5900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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