Norm
ABGB §1098 IdRechtssatz
Auch ein Untermieter kann mit Zustimmung des Hauptmieters den Gebrauch der in Unterbestand genommenen Sache an einen Dritten gegen Entgelt weitergeben und dadurch seinerseits ein Bestandverhältnis begründen, da dieses lediglich ein Verfügungsrecht des Bestandgebers über den Gebrauch der Sache voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024713Dokumentnummer
JJR_19590610_OGH0002_0060OB00162_5900000_002