Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Der Bezeichnung "Haus der Dame" fehlt die im § 9 UWG vorausgesetzte Kennzeichnungskraft. Sie kann aber bei Erlangung von Verkehrsgeltung geschützt werden.Der Bezeichnung "Haus der Dame" fehlt die im Paragraph 9, UWG vorausgesetzte Kennzeichnungskraft. Sie kann aber bei Erlangung von Verkehrsgeltung geschützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0078971Dokumentnummer
JJR_19590616_OGH0002_0040OB00311_5900000_001