Rechtssatz
Keine "gehörige Fortsetzung", wenn der Privatbeteiligte im Strafverfahren auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird, die Schadenersatzklage aber erst über ein Jahr später einbringt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0034528Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025