Norm
EO §7 Abs2 DaRechtssatz
Wenn die Zahlung eines Kapitalbetrages von einer bestimmten Höhe des Einkommens des Schuldners abhängig ist, muß diese Einkommenshöhe iS des § 7 Abs 2 EO durch entsprechende Urkunden oder durch Urteil nach § 10 EO nachgewiesen werden.Wenn die Zahlung eines Kapitalbetrages von einer bestimmten Höhe des Einkommens des Schuldners abhängig ist, muß diese Einkommenshöhe iS des Paragraph 7, Absatz 2, EO durch entsprechende Urkunden oder durch Urteil nach Paragraph 10, EO nachgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001467Dokumentnummer
JJR_19590617_OGH0002_0030OB00224_5900000_001